Erstinformation für § 34 d GewO- und § 34 f GewO-Zulassungsinhaber

Erstinformation für § 34 d GewO- und § 34 f GewO-Zulassungsinhaber (Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler gem. § 15 VersVermV und § 12 und § 12a FinVermV)

Firma CONTOR Deutschland Aktiengesellschaft

Vorstand                                Dirk Steffen

Sitz des Unternehmens          Am Strukbach 12 in 23554 Lübeck

Internet-Homepage                 www.contorag.de   E-Mail-Adresse: info@contorag.de

Telefon                                    040-696 970-250   Telefax: 040-696 970-925

Steuernummer                         22 296 00416 │ Finanzamt Lübeck    

Handelsregister                      HRB 758 88 HL │ Amtsgericht Lübeck

Verwaltung                              CONTOR Deutschland Aktiengesellschaft

Straße, PLZ, Ort                       Am Strukbach 12 in 23554 Lübeck

Telefon                                   040-696 970-250 Telefax: 040-696 970-925

Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung

Erlaubnis nach §34d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Absatz 1, Satz 1, Nr. 1, 2 und/oder 3 GewO

Zuständige Erlaubnisbehörde:

Industrie und Handelskammer zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck

Registernummern der CONTOR AG: D-06KC-UF2TX-36 und D-F-150-UPTK-31

Verwaltung und Backoffice: Am Strukbach 12 • 23554 Lübeck

info@caris.de • www.caris.de

Fon +49 (0) 40 696970-250 • Fax +49 (0) 40 696970-925

Sitz des Unternehmens: Am Strukbach 12 in 23554 Lübeck

Vorstand: Dirk Steffen • Aufsichtsratsvorsitzender: Dipl.-Kfm. Frank Wittfoth

Amtsgericht Lübeck HRB 75 88 HL • Finanzamt Lübeck, St.Nr.: 22 296 00416

Vermittlerregister:

DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin. Telefon +49 30 20308 0, E-Mail info@dihk.de, Registerabruf unter www.vermittlerregister.info oder telefonisch unter (0 180) 600 58 50 (0,20 Cent/Anruf, Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)

Die Gesellschaft hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungs- oder Investmentunternehmen. Ein Versicherungs- oder Investmentunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an der Gesellschaft.

Es wird eine Beratung angeboten. Der Makler erhält eine Courtage im Zusammenhang mit der Vermittlung vom Versicherungsunternehmen / Kapitalanlageunternehmen, welche in den Versicherungsprämien enthalten ist. Darüber hinaus erhält der Makler keine Zuwendungen.

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34f Abs. 1 S. 1 GewO zulässig ist

Emittenten und Anbieter

Eine Auswahl von Emittenten und Anbietern von Finanzanlagen, von denen der Berater/Vermittler Vermittlungs- oder Beratungsleistungen anbietet, finden Sie unter den Punkten 1 bis 3

Fondsplattformen / Depotstellen

Die Abwicklung wird primär über folgende Investmentplattformen ausgeführt:

DWS Fondsplattform

Investmentgesellschaften

DWS Investment, Fidelity Investmentfonds, Frankfurt Trust, Franklin Templeton,

Fondsinitiatoren für geschlossene Beteiligungen in Form einer Kommanditgesellschaft

Aquila Capital, Project, Flexfonds

Eine detailliertere Aufstellung der Gesellschaften können Sie bei CONTOR AG anfordern: info@contorag.de

Schlichtungs- und Beschwerdestellen:

Ombudsstelle für Investmentfonds

Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.

Anschrift: Unter den Linden 42, 10117 Berlin

Telefon: 030-6449046-0, Telefax: 030- 6449046 -29

E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de

Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.

Postfach 61 02 69, 10924 Berlin

Telefon: 030-25761690, Telefax: 030-25761691

info@ombudsstelle.com

Versicherungsombudsmann e.V.

Leipziger Str. 121, 10117 Berlin

Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

Telefon: 0800-3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), Telefax: 0800-3699000

http://www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

Telefon: 0800-2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), Telefax: 030-20458931

Schlichtungsantrag online stellen: https://www.pkv-ombudsmann.de/schlichtungsverfahren/schlichtungsantrag-stellen/online-schlichtungsantrag/

http://www.pkv-ombudsmann.de

Weitere Adressen über Schlichtungsstellen bei:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

Telefon: 0228-4108- 0, Telefax: 0228-4108-1550

E-Mail: poststelle@bafin.de

Internet: www.bafin.de

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

• Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

• Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

• Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht

angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Eine zusätzliche Erklärung für den Fall, dass eine gezieltere Strategie in Sachen Nachhaltigkeit verfolgt wird, ist hier möglich.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütung. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass weder das Unternehmen, noch Vertriebspartner noch unsere Mitarbeiter in einer Weise vergütet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse von unseren Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Versicherungen und Investmentprodukte zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Versicherungen und Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütungshöhe für die Vermittlung von Finanzprodukten

Zum Beispiel:

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.